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Sklavenvertrag Muster 3

Vertrag zwischen Sklave und Herr


Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Sklaven__________ und _____________ dem Herrn _____________ genannt.

Mit Unterzeichnung dieses Vertrags stimme ich, Sklave __________ zu, meinen Herrn ____________als Sklave zu gehören und ihm zu dienen. Ich werde mich ihm unterordnen, seinen Befehlen und Anweisungen gehorchen und ihm mit meinem Körper und Geist dienen, um seine Wünsche jederzeit zu erfüllen. Ich gebe mich mit meiner Unterschrift in die absolute Sklaverei. Der Herr verpflichtet sich, für das körperliche und seelische Wohlergehen des Sklaven zu Sorgen zu tragen und seine körperliche und seelische Gesundheit sicherzustellen. Der Inhaber dieses Briefes ist Eigentümer und somit Herr des Sklaven. Eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Sklaven. Dieser Brief regelt die Rechte des Herrn und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich, seinem Herrn zur Verfügung zu stehen. Dieser Vertrag wird auch in dem Wissen beider Partner unterzeichnet, dass dieser Vertrag keinerlei zivilrechtliche Geltung hat, sondern nur als interne Richtlinie zwischen den beiden Partnern gilt. In diesem Wissen verpflichten sich beide Parteien, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgendwie möglich einzuhalten.


§1 Dienstantritt

Mit Betreten der Wohnung bzw. des von der Herrn ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Der Sklave hat dem Herrn unverzüglich sein gesamtes Besitztum inkl. Kleidungsstücke in Verwahrung zu übergeben. Ohne anders lautende Anordnung hat sich der Sklave im Domizil des Herrn sofort zu entblößen und zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken homosexueller Natur bereit zu sein und sich der Gnade des Herrn auszuliefern! Ein Anspruch auf Rückgabe der Kleidung und des Besitztums besteht erst nach Beendigung des Sklavendienstes. Der Sklave darf gezwungen werden, seine gesamte Dienstzeit abzuleisten. Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden, keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen. Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch des Sklaven, den Dienst vorzeitig abzubrechen, kann konsequent unterbunden werden.

§2 Beruf:
Der Sklave darf einen eigenen Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag oder Konsequenzen daraus dürfen den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gar gefährden.
In der Arbeitszeit ist es dem Sklaven gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen. Während seiner Arbeitszeit darf der Sklave telefonieren und geschäftliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung seines Herrn einholen zu müssen.

§3 Dienste und Befehle
Die Gestaltung der Erziehung zum devoten Sklaven und die Erziehungsmethoden obliegen ausschließlich dem Herrn. Der Sklave hat sämtliche Aufgaben und Befehle seines Herrn bedingungslos auszuführen.

§3.1 Dienste
Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten ohne Gegenleistung mit größter Sorgfalt auszuführen. Folgende Dienste wurde als Grundaufgaben festgelegt, können aber jederzeit vom Herrn erweitert werden:

Köperhygiene des Herrn
Der Sklave hat den Herrn den Körper und Haare zu waschen. Er ist für seine Nagelpflege zuständig, des weiteren dient der Sklave beim Anziehen des Herrn.

Fuß Sklave
Der Sklave hat die Beine und Füße der Herrn zu massieren und zu verwöhnen. Dies hat mit den Händen, dem Mund oder der Zunge zu erfolgen.

masochistische Dienste
Auf Verlangen des Herrn hat der Sklave sämtliche Qualen über sich ergehen zu lassen. Der Herr kann den Sklaven nach Lust und Laune bestrafen.

devoter Diener
Der Sklave hat seinem Herrn zu dienen und alle ihm aufgetragenen Arbeiten zur erledigen.

Haushaltsarbeiten
Der Sklave hat alle im Haushalt anfallenden Dienste zu erledigen.

Möbelstück
Der Sklave dient als Fußhocker oder sein Gesicht als Sitzkissen. Der Sklave kann als Unterlage zum Schlafen benutzt werden.

Toiletten Sklave
Der Sklave hat der Herrn als Toilette zu dienen. Der Herr uriniert auf den Sklaven entweder auf den Körper oder direkt in den Mund. Der Sklave hat den Urin seiners Herrn dankend zu schlucken.

Tier
Der Herr kann den Sklaven als Pferd benutzen und auf ihm durch die Wohnung reiten. Ebenso kann er den Sklaven als Hund dressieren, so dass er auf Befehl wacht und bellt.

§3.2 Sexuelle Dienste

Der Sklave ist als willenloses Lustobjekt anzusehen, auch als Sexpuppe. Der Sklave muss alle Weisungen zur sexuellen Befriedigung seines Herrn Folge leisten. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob die Ausführung vom Sklaven selbst erotisch oder unangenehm empfunden wird. Sollte der Herr nicht zum Orgasmus kommen, ist dies als Fehler des Sklaven anzusehen und er wird bestraft. Nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Herrn hat der Sklave den Herrn von seinem Sperma sauber zulecken. Der Sklave kann gezwungen werden, sein eigenes Sperma zu schlucken. Der Herr achtet auf safer sex.

Der Herr darf, wenn er es für richtig empfindet, den Sklaven anderen Personen als sexuelles Lustobjekt zur Verfügung stellen. Dabei achtet der Herr ebenfalls auf Krankheiten und verpflichtet sich, von jeder Person, an die der Sklave als sexuelles Lustobjekt verliehen werden soll, einen aktuellen HIV-Test vorlegen zu lassen.

§3.3 Demütigungen

Das Küssen von Füßen und andere erniedrigende Anweisungen hat der Sklave ohne Zögern auszuführen. Dies gilt auch für Befehle, bei deren Ausführung der Sklave Ekel und Abscheu empfindet. Die Sklavenausbildung sieht vor, den Sklaven so oft wie möglich zu demütigen, um seinen Willen zu brechen und ihm seine neue Stellung im Leben anzuerziehen.


§4 Die artgerechte Haltung des Sklaven

§4.1 Dienstkleidung
Der Sklave führt seine Dienste nackt oder in vom Herrn bestimmten Kleidungsstücken aus, jedoch immer mit Halsband. Für das Ablegen des Halsbandes gibt es gewisse Sonderreglungen, die der Herr festlegt.

§4.2 Schlafstellung
In der Nacht wird der Sklave ans Bett gefesselt, oder er schläft so wie der Herr es besimmt. Er hat dann auch nicht mehr die Möglichkeit auf die Toilette zu gehen und dem Sklaven ist es untersagt, den Herrn in der Nacht zu wecken. Ausnahme hierfür sind extreme Situationen.

§4.3 Fesseln und Knebeln
Um die Abwehr von Strafen zu Verhindern, darf der Sklave in Ketten oder in anderen Fesseln gehalten werden. Diese sollten so eng wie möglich angelegt werden. Sie müssen nur soweit gelockert werden, wie zur Ausführung der Befehle und ausreichender Durchblutung erforderlich. Um Widersprüche und lästige Bitten zu ersticken, sollte der Sklave geknebelt werden. Zur Führung des Sklaven kann der Herr eine Halskette, Leine oder Zügel anbringen.

§4.4 Essen und Trinken
Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel. Es sind lediglich die Grundbedürfnisse des Sklaven zu decken ( z.B. Wasser, Brot). Der Sklave hat auf sein Gewicht zu achten.

§5 Gehorsam und Strafen

Der Sklave weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen. Er wird diese ertragen und dem Herrn für seine Erziehung danken. Die Höhe und Art der Bestrafung ist allein Sache des Herrn.

§5.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch
Der Herr hat das Recht, den Sklaven mittels Folter/Strafen zur Ausführung seiner Befehle zu zwingen. Nach der erzwungenen Zusage des Sklaven den Befehl doch auszuführen, kann der Herr die angewandte Folter- / Strafmethode noch um ein gewisses Maß fortsetzen, als Strafe für den Widerspruch.

§5.2 Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle
In diesen Fällen kann der Herr das Strafmaß so wählen, dass der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden.

§5.3 Härte der Strafen
Das Strafmaß bestimmt allein der Herr. Die einzige Obergrenze des Strafmaßes ist die Verletzbarkeit der Gesundheit des Sklaven. Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe nicht. Erziehungserfolge durch körperliche Züchtigung können nur erreicht werden, wenn das Strafmaß über das erotische Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht. Striemen durch die Peitsche oder andere Spuren muss der Sklave hinnehmen.

§5.4 Arten der Strafe
Die Art der Strafe wird vom Herrn, je nach dem Vergehen vorgenommen.

§6 Allgemeines

§ 6.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven
Der Herr darf seinen Sklaven unbegrenzten Schmerzen und Qualen aussetzen. Er hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit des Sklaven und dessen körperliche Unversehrtheit durch Dienste und Strafen nicht verletzt werden. Zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen ( z.B. Tätowierungen, Haare schneiden ) hat der Sklave zu erdulden.

§ 6.2 Pflichten des Sklaven

Der Sklave verpflichtet sich zu einem regelmäßigen HIV-Test.

Der Sklave hat die Pflicht, sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d.h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.

Der Sklave ist verpflichtet, sich regelmäßig den Intimbereich zu rasieren, dabei wird der Herr kontrollieren, ob er dies auch richtig gründlich tut.

Der Sklave ist verpflicht, nach Benutzung der Toilette seinen Intimbereich mit Wasser gründlich zu säubern. Auch hier kontrolliert der Herr, ob der Sklave dies auch richtig gemacht hat.

Der Sklave ist verpflichtet, im Knien zu urinieren.

Der Sklave darf seine Blöße nie unerlaubt bedecken!

Auf Anordnung befriedigt sich der Sklave sofort und an jedem Ort ohne Widerspruch selbst bis zum Höhepunkt!

Der Sklave wird jede ihm gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Er ist bereit, seinem Herrn jederzeit Auskunft über seinen körperlichen und seelischen Zustand zu geben.

Der Sklave gelobt seinem Gebieter in jeder Hinsicht vollkommenen Gehorsam. Sein Körper, Geist und sein Zeit sind dessen Eigentum, über das er frei und nach Belieben verfügen kann.
Der Sklave hat seinen Körper seinem Gebieter jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Durch korrekte Haltung und Benehmen zeigt der Sklave seinen Willen sich unterzuordnen und zu gehorchen.

Der Sklave ist verpflichtet, sich kennzeichnen zu lassen, sei es durch ein Halsband, ein Fußkettchen mit Sklaven-Registrationsnummer, durch ein Tattoo oder Schriftzug auf dem Po oder Penis des Sklave (nicht permanent) oder durch einen Ring mit dem Namen des Herrm. Welche Kenzeichnung für den Sklaven angebracht ist, entscheidet der Herr.

§ 6.3 Tabus
Dem Sklave ist es verboten seine Genitalien zu berühren.
Dem Sklaven ist es untersagt ohne Erlaubnis die Toilette zu benutzen

Dem Sklaven ist es untersagt zu onanieren und dabei zum Orgasmus zu kommen - außer der Herr befiehlt es.

§ 6.4 Safewort
Für Notfälle oder in extremen Situation ist es dem Sklaven erlaubt ein Safewort zu benutzen, ( STOP ) dass zum sofortigen Abbruch führt. Zur Entschärfung der Aktion führt das Safewort "GNADE MEIN HERR". Der Sklave verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Umgang mit diesen Safewörtern.

§6.5 Diskretion
Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Sklavedienst unterliegen der Diskretion.
Der Herr hat das Recht, andere Sklaven/Meister beim Spiel einzubeziehen.

§7 Vertragliche Regelung
Dinge, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, sind vom Hern nach freiem Ermessen zu bestimmen.

§8 Inkrafttreten des Sklavenvertrages
Dieser Sklavenvertrag tritt mit Unterschrift in Kraft.


§9 Unterschriften

Datum: _______________

Ort:__________________

Unterschrift des Herrn_______________________
Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen und übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen und gehorsamen Sklaven.

Unterschrift des Sklaven________________________
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln dieses Vertrags. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele meinen Herrn zu schenken, ihm zu dienen und gehorchen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Herr die Öffentlichkeit über die Tatsache informiert, dass ich Sein Sklave bin und diese Rolle aus freiem Willen eingenommen habe.

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Sklavenvertrag Muster 1